Unsere Leistungen

Pressemitteilungen

Meldorf, 13.01.2023

Wir erklären die Strom- und Gaspreisbremse

Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse wird zum 01.03.2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar eingeführt. Die Preisbremse soll dazu beitragen die Verbraucher bei den Energiekosten zu entlasten. Der Gaspreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisverbrauch von 80 % des Vorjahresverbrauchs 2021 (anteilig für den Zeitraum März – Dezember).
Kunden, die einen höheren Gaspreis als 12 Cent brutto vertraglich abgeschlossen haben, erhalten zeitnah eine Information über die Reduzierung der monatlichen Abschläge ab März 2023.

Strompreisbremse
Die Strompreisbremse tritt ab 01.03.2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar in Kraft. Auch beim Strom soll die Preisbremse dazu beitragen die Verbraucher bei den hohen Energiekosten zu entlasten.
Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckt. Dies gilt für den Basisverbrauch von 80 % des Vorjahresverbrauchs 2022.
Über die Reduzierung der monatlichen Abschläge ab März 2023 erhalten unsere Kunden zeitnah eine schriftliche Information.

Für Fragen zum Thema Strom & Gas stehen wir Ihnen unter 04832 – 7071 gerne zur Verfügung.


Meldorf, 17.11.2022

Aktuelle Information zur Strom- und Gaspreisbremse

Staatliche Soforthilfe

Die steigenden Energiekosten möchte die Bundesregierung mit einer Strom- und Gaspreisbremse dämpfen.
Die Strom- und Gaspreisbremse tritt jedoch erst im neuen Jahr in Kraft.
Zusätzlich zur Gaspreisbremse hat die Bundesregierung daher eine Soforthilfe beschlossen.
Die Soforthilfe überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse, die ab Frühjahr 2023 in Kraft treten soll.
Alle unter Vertrag stehenden Gaskunden erhalten daher eine einmalige Entlastung.

So funktioniert die Soforthilfe

  • Sie bezahlen im Dezember 2022 keinen Abschlagsbetrag für Erdgas an die Schillhorn Strom und Gas GmbH
  • Der Staat übernimmt nicht den tatsächlichen Dezember Abschlag 2022. Wie der staatliche Einmalzuschuss ermittelt wird, entnehmen Sie bitte dem folgenden Punkt.
  • Der Staat übernimmt für Sie 1/12 Ihres Gasverbrauchs anhand der im September zugrunde liegenden Prognosemenge beim Netzbetreiber auf Basis des im Dezember 2022 gültigen Brutto Arbeitspreises. Dadurch soll der Fehlanreiz vermieden werden die Heizung im Winter bewusst höher zu drehen um höhere staatliche Hilfen zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen dringend weiterhin auf dem Energieverbrauch zu achten.
  • Nach Ermittlung der Zählerstände werden wir zum 31.12.2022 anhand der tatsächlichen Verbräuche eine Jahresabrechnung erstellen. Etwaige Minderverbräuche werden gutgeschrieben, Mehrverbräuche werden nachberechnet.
  • Der Dezember Abschlag für Strom muss trotzdem bezahlt werden und wird von uns zum regulären Termin abgebucht

Gaspreisbremse (voraussichtlich ab 01.03.2023)

Laut Gesetzgeber soll die Gaspreisbremse spätestens zum 01.03.2023 eingeführt werden. Sie soll dazu beitragen, dass Endverbraucher bei den stark gestiegenen Kosten entlastet werden.
Der Gaspreis wird daher bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.
Dies gilt für den Basisverbrauch von 80 % des Vorjahresverbrauchs 2021 anteilig für den Zeitraum März - Dezember.
Ziel der Bundesregierung ist es die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Gasspeicher zu füllen und so eine sichere Versorgung mit Erdgas in Deutschland zu gewährleisten.
Der gesetzliche Beschluss für die Gaspreisbremse steht noch aus.

Strompreisbremse (voraussichtlich ab 01.01.2023)

Laut Gesetzgeber soll die Strompreisbremse zum 01.01.2023 eingeführt werden und parallel zur Gaspreisbremse dazu beitragen, dass Endverbraucher auch bei den Strompreisen entlastet werden. Der Strompreis wird daher bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.
Dies gilt für den Basisverbrauch von 80 % des Vorjahresverbrauchs 2022. Ziel der Bundesregierung ist es 20% des Verbrauchs einzusparen und so das Klima zu schonen und den Geldbeutel zu entlasten.
Der gesetzliche Beschluss für die Strompreisbremse steht noch aus.

Für Fragen zum Thema Strom & Gas stehen wir Ihnen unter 04832 – 7071 gerne zur Verfügung.


Meldorf, 01.10.2022

Aktuelle Information zu Ihrem Gaspreis

Die Bundesregierung hat die zum 01.10.2022 eingeführte Gas-Sicherungsumlage in Höhe von 2,419 ct zzgl. MwSt wieder aufgehoben. Die gesetzliche Umsetzung steht zwar noch aus, wir erwarten diese aber in Kürze.

Die beiden weiteren durch die Bundesregierung ebenfalls zum 01.10.2022 eingeführten Gasumlagen in Höhe von 0,63 ct zzgl. MwSt bleiben jedoch bestehen.

Hierbei handelt es sich um folgende Umlagen:

Bilanzierungsumlage: 0,57 ct zzgl. MwSt

Gasspeicherumlage: 0,059 ct zzgl. MwSt

Für Sie bedeutet das, dass Ihr Gaspreis zum 01.10.2022 um 0,63 ct zzgl. MwSt steigt.

Weitere Information erhalten Sie von uns schriftlich im November.

Bei Fragen zum Thema Strom & Gas stehen wir Ihnen unter 04832 – 7071 gerne zur Verfügung.


Meldorf, 30.09.2022

Aktuelle Information zu Ihrem Gaspreis

Mit Wirkung zum 01.10.2022 hat der Gesetzgeber eine Umlage zum Ausgleich erhöhter Gasbeschaffungskosten aufgrund der Reduzierung der Gasimportmengen beschlossen. Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung nunmehr angekündigt, diese Umlage wieder aufzuheben. Die gesetzliche Umsetzung dazu steht jedoch noch aus. Wir werden Sie hier informieren, sobald uns nähere Informationen vorliegen.

Im Laufe des November erhalten alle Kunden von uns eine schriftliche Information über alle relevanten Themen und Neuigkeiten zum Thema Strom & Gas.

Sie haben Fragen zum Thema Strom & Gas? 
Wir stehen Ihnen unter 04832 – 7071 gerne zur Verfügung.


Meldorf, 19.08.2022

Aktuelle Information zu Ihrem Gaspreis

Die Schillhorn Strom und Gas GmbH steht für eine zuverlässige Versorgung unserer Kunden. 
Aufgrund neuer gesetzlicher Umlagen und gestiegener Beschaffungskosten durch die Erhöhung der Bilanzierungsumlage von 0,00 Cent/kWh auf 0,57 Cent/kWh sind wir leider gezwungen den Erdgaspreis zum 01.10.2022 anzuheben. 

Welche neuen Umlagen wurden von der Bundesregierung eingeführt? 

  1. Gasspeicherumlage
    Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden deutschlandweit auf alle Kunden umgelegt. Dafür wird die neue Gasspeicherumlage nach §35e EnWG zum 01.10.2022 in Höhe von 0,059 Cent / kWh eingeführt. 
  2. Gas-Sicherungsumlage (§26 Energiesicherungsgesetz - EnSiG)
    Russland liefert weniger Gas an Deutschland, deshalb müssen viele Gasimporteure, von denen auch die Schillhorn Strom und Gas GmbH ihr Gas beziehen, kurzfristig teuren Ersatz beschaffen. Damit die Importeure nicht insolvent gehen und die Versorgung weiterhin gesichert ist, führt die Bundesregierung zum 01.10.2022 eine Umlage nach der Verordnung nach §26 EnSiG in Höhe von 2,419 Cent / kWh ein. 

Für unsere Kunden bedeutet das leider, dass die Erdgaspreise deutlich ansteigen. 
Der Arbeitspreis Ihres Erdgasvertrags wird zum 01.10.2022 um die Umlagen erhöht (3,63 Cent brutto), der Grundpreis bleibt wie bisher stabil. 

Sie erhalten darüber in den nächsten Tagen ein Anschreiben aus unserem Hause. Die Preisanpassung erfolgt nach §5 Abs. 2 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Durch die Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, Sie können Ihren Vertrag in Textform bis zum 30.09.2022 kündigen. 

Ihren Zählerstand zum 01.10.2022 errechnen wir auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs und des tatsächlichen Temperaturverlaufs. Zu Ende des Jahres werden wir die Zählerstände wieder schriftlich abfragen. 

Hinweis zu Ihrem Abschlag

Aufgrund der aktuell geplanten Mehrwertsteuersenkung für Erdgas von 19% auf 7% muss der monatliche Teilbetrag voraussichtlich nicht angepasst werden. Selbstverständlich werden wir den gültigen Mehrwertsteuersatz bei der Jahresabrechnung berücksichtigen. 
Möchten Sie Ihren Abschlag dennoch anpassen, kommen Sie bitte auf uns zu. 

Information zur künftigen Preisentwicklung

Vorsorglich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Erhöhung zum 01.10.2022 lediglich um die neu eingeführten Gas-Umlagen sowie um die Bilanzierungsumlage handelt. 

Durch die extrem gestiegenen Beschaffungskosten wird es zum Jahreswechsel eine deutliche Preiserhöhung geben. 
Wir empfehlen vorausschauend Rücklagen für die Energiekosten zu bilden. 

Uns ist bewusst, dass die hohen Energiepreise eine enorme Belastung darstellen. Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? 
Kommen Sie gerne auf uns zu. 

Schillhorn ist Ihr zuverlässiger Partner auch in diesen sehr turbulenten Zeiten. 

Sie haben Fragen zum Thema Strom & Gas? 
Wir stehen Ihnen unter 04832 – 70 71 gerne zur Verfügung. 

 


Meldorf, 30.06.2022

Strompreis sinkt um die vorläufig abgeschaffte EEG-Umlage

Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 abgeschafft. Das wurde vom Gesetzgeber so beschlossen – und die Schillhorn Strom und Gas GmbH gibt die daraus resultierende Entlastung von 4,41 Cent pro Kilowattstunde (brutto) selbstverständlich direkt an die Kunden weiter.

Ziel der EEG-Umlagen-Senkung ist es, so die Bundesregierung, Stromkunden bei den Energiekosten zu entlasten. Tatsächlich haben die öffentlichen Kosten großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Gas.
Beim Haushaltskunden machten Steuern, Abgaben und Umlagen in 2021 durchschnittlich 40 Prozent des gesamten Strompreises aus.

Die Schillhorn Strom und Gas GmbH begrüßt daher den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022, so kann zumindest ein Teil der massiv gestiegenen Beschaffungskosten für Energie aufgefangen werden.


Schillhorn kümmert sich um alles – unsere Stromkunden müssen nichts tun

Die Schillhorn Strom und Gas GmbH senkt den Stromarbeitspreis um 4,41 Cent pro Kilowattstunde zum 01. Juli 2022 automatisch, ohne dass Kunden dafür selbst aktiv werden müssen. Damit die Preisänderung stichtagsgenau bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann, wird der Verbrauch zum 1. Juli automatisch von Schillhorn abgegrenzt. Selbstverständlich haben Kunden auch die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand zu übermitteln.

Senden Sie uns Ihren Zählerstand per E-Mail an naulin[at]schillhorn-energie.de oder nutzen Sie unseren Onlineservice zur Zählerstandserfassung (bitte behalten Sie Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer bereit). Alternativ können die Zählerstände auch telefonisch oder persönlich übermittelt werden.

Schillhorn ist Ihr zuverlässiger Partner auch in diesen turbulenten Zeiten.

Sie haben Fragen zum Thema Strom & Gas?
Wir stehen Ihnen unter 04832 – 70 71 gerne zur Verfügung.