Unsere Leistungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN ENERGIEHANDEL DER FIRMA SCHILLHORN MINERALÖLE GMBH
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Schillhorn Mineralölhandel GmbH gegenüber Unternehmen gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
2. GELTUNGSBEREICH
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. BESCHAFFENHEIT DER WARE
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilung von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.
4. VERTRAGSSCHLUSS
a. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstoffschöpfungen oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.
c. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
d. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
5. WIDERRUFSRECHT
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an Schillhorn Mineralöle GmbH, Österstraße 13, 25704 Meldorf; Telefax: 04832-7076; E-Mail: info@schillhorn-energie.de
5a. KEIN GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT BEI HEIZÖLBESTELLUNGEN
Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Der Preis der Ware hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer VII dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7. KAUFPREIS-ZAHLUNG
a. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten, sofern nicht gesondert ausgewiesen.
b. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
c. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
d. Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, erteilt er uns ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat zum Einzug der Rechnungen als SEPA-Basis-Lastschrift.
e. Erteilt der Kunde ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Tag. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit einem gesonderten Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen.
f. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
g. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
h. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, wegen aller unserer Forderungen, Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
i. Nach Ablauf der Zahlungsfälligkeit, kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
j. Der Kunde hat während des Verzugs Geldschulden in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
k. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
8. LIEFERUNG
a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware dem Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
b. Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt für sämtliche Waren im Lieferwerk oder Lieferlager, bei Anlieferung durch Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen mittels dieser. Sie ist bindend für den Kunden und wird der Berechnung zu Grunde gelegt.
c. Bei frachtfreier Lieferung erfolgt Lieferung im Tankwagen frei Haus, abgepackte Waren frei Station bzw. frei Haus.
d. Bei Lieferungen in Umschließungen des Kunden sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu prüfen. Leihgebinde und Umschließungen sind unverzüglich zu leeren und sofort fracht- und spesenfrei in reinem und unbeschädigtem Zustand zurückzusenden, mit Ausnahme solcher Gebinde, die marktüblich nicht rücknehmbar sind und mit der Lieferung in das Eigentum des Kunden übergehen.
e. Wenn Lieferfristen nicht vereinbart sind, muss die gekaufte Ware sofort abgenommen werden. Bei nicht rechtzeitigem Abruf oder rechtzeitiger Abnahme sind wir unbeschadet sonstiger Rechte ohne erneutes Angebot berechtigt, die fälligen Mengen dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zuzustellen oder auf Lager zu nehmen und als geliefert zu berechnen oder die Lieferung abzulehnen. In diesen Fällen des Annahmeverzuges wie auch bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht dann zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
f. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen.
g. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
h. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger, mangelfreier Tankanlagen.
9. EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN IM STRECKENGESCHÄFT
a. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass im Streckengeschäft der Abholer unversteuertes oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertes Mineralöl als sein Beauftragter in Besitz nimmt.
b. Der Kunde steht dafür ein, dass er und sein Abnehmer alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften insbesondere für den Versand, die Lagerung und die Verwendung von unversteuertem oder zum ermäßigten Steuersatz versteuertes Mineralöl einhalten.
c. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen durch sein oder seiner Abnehmer Tun oder Unterlassen ausgelösten Zöllen, Abgaben und Strafen freizuhalten.
10. LEIHGEBINDE
Wir sind verpflichtet, vom Kunden gestellte Gebinde u.ä. auf Eignung - insbesondere Sauberkeit - zu überprüfen. Für infolge schadhaft oder sonst unzulänglicher Gebinde entstehende Schäden oder Mängel haften wir nicht. Von uns oder Dritten gestellte Gebinde (Leihgebinde, Paletten u.ä.) dürfen weder vertauscht noch als Lagerbehälter verwendet oder Dritten überlassen werden und sind unverzüglich an uns oder die von uns bezeichnete Stelle zurückzugeben. Befindet sich der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, können Mietkosten in handelsüblicher Höhe berechnet werden.
11. ABRUF, ABNAHME UND ANNAHMEVERZUG
a. Der Übergabe der Ware steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
b. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
c. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht ab diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
d. Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlage (Ziff. XIII h) die Befüllung nicht erfolgen kann oder darf.
e. Der Käufer ist zur Abnahme sowie Vornahme der sonstigen zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Handlungen verpflichtet. Im Falle des Verzuges können wir die rückständigen Mengen auf Gefahr und Kosten (Kosten schließen nachfolgend die Umsatzsteuer mit ein) des Käufers sowohl zu geeigneten Lagertanks transportieren als auch einlagern. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Verzugseintritt sind wir berechtigt, entweder die nicht abgerufenen Mengen dem Käufer als geliefert in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
f. Für die Erfüllung von Änderungswünschen bei bereits erteilten Abrufen übernehmen wir keine Gewähr. Alle dadurch gegebenenfalls entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
g. Produktlieferungen bzw. -abholungen werden in chronologischer Reihenfolge den offenen Verträgen exakt zugeordnet, wobei die ältesten Lieferungen bzw. Abholungen zuerst berücksichtigt werden. Werden über die bestehenden offenen Verträge hinaus Lieferungen bzw. Abholungen getätigt, so wird auf die letzten offenen Verträge hinaus eine Toleranzmenge von 10% der Vertragsmenge, maximal jedoch 10.000 Liter eingeräumt.
12. GEWÄHRLEISTUNG
a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c. Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
d. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. IX c. dieser Bestimmung).
13. GARANTIEN
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.
c. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
d. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
15. DATENSCHUTZ
a. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung erhobene personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen als denen in dieser Ziffer genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.
b. Wir werden personenbezogenen Daten nicht ohne ausdrücklich erklärte Einwilligung an Dritte weiterleiten, es sei denn, dass wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung zur Herausgabe der Daten verpflichtet sind.
c. Eine Verwendung personenbezogenen Daten zu Werbezwecken findet nur nach ausdrücklich erklärten Einwilligung statt.
d. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir vor jeder Auftragserfüllung eine Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) durchführen. Sie können jederzeit schriftlich oder elektronische Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Das Auskunftsverlangen ist entweder schriftlich an Schillhorn Mineralöle GmbH, Österstraße 13,25704 Meldorf oder per E-Mail an info@schillhorn-energie.de zu richten.
e. Im Übrigen verweisen wir auf unsere separat beiliegende Datenschutzerklärung.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.